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Insektizid - Syngenta Agro GmbH
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Details Anwendungen Angebote für Ihre Region
Zulassungsnummer 025691-61
Zulassungsinhaber ISK Biosciences Europe N.V.
Vertriebsfirmen
Syngenta Agro GmbH
Art des Mittels Insektizid
Formulierung Wasserdispergierbares Granulat
Wirkstoffe
500 g/kg Flonicamid
Zugelassene Kultur(en) Kartoffel, Hopfen, Winterweichweizen, Kernobst, Pflaume, frische Kräuter, Gurke, Garten-Kürbis, Zucchini, Patisson, Flaschenkürbis, Zierpflanzen, Winterraps, Zuckerrübe, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Wintergerste, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Rosenkohl, Süßkirsche, Sauerkirsche, Tomate, Aubergine, Melone, Buschbohne, Zuckererbse, Erbse, Gemüsepaprika
teilweise ausgenommen: Baumschulgehölzpflanzen
Bienengefährlichkeit
B2 bienengefährlich, außer bei entsprechender Anwendung
Zulassung bis 30.12.2022
Gefahrensymbole
Kennzeichnungstext
Anwendungsbestimmungen
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten / Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen / Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Sonstige Auflagen
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMI9C Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 9C
SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
SX036 S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
SX037 S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
RA152 Enthält Natrium-Maleat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
EB001-1 SP 1: Mittel und / oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Hinweise
GHS-Gefahrenhinweis
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
EUH 208-0130 Enthält Natrium-Maleat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
GHS-Sicherheitshinweise
P501 Inhalt / Behälter ... zuführen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
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025691-61/00-001 | Kartoffel | Blattläuse
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025691-61/00-001 | Kartoffel | Blattläuse
025691-61/00-002 | Hopfen | Blattläuse
025691-61/00-003 | Kartoffel | Blattläuse als Virusvektoren
025691-61/00-004 | Winterweichweizen | Blattläuse
025691-61/00-005 | Kernobst | Blattläuse
025691-61/01-001 | Pflaume | Blattläuse
025691-61/03-001 | frische Kräuter | Blattläuse
025691-61/04-001 | Gurke | Blattläuse
025691-61/04-002 | Gurke, Garten-Kürbis, Zucchini, Patisson, Flaschenkürbis | Blattläuse
025691-61/05-001 | Zierpflanzen | Blattläuse
025691-61/06-001 | frische Kräuter | Blattläuse
025691-61/07-002 | Winterraps | Grüne Pfirsichblattlaus
025691-61/07-003 | Zuckerrübe | Blattläuse
025691-61/10-001 | Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Blattläuse
025691-61/10-002 | Wintergerste | Blattläuse als Virusvektoren
025691-61/10-003 | Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Weiße Fliegen, Blattläuse
025691-61/11-001 | Rosenkohl | Weiße Fliegen, Blattläuse
025691-61/11-002 | Süßkirsche, Sauerkirsche | Blattläuse
025691-61/12-002 | Tomate, Aubergine | Blattläuse
025691-61/12-003 | Melone | Blattläuse
025691-61/15-001 | Zierpflanzen ausgenommen Baumschulgehölzpflanzen | Blattläuse
025691-61/17-002 | Buschbohne | Blattläuse
025691-61/17-003 | Zuckererbse | Blattläuse
025691-61/17-004 | Erbse | Blattläuse
025691-61/18-001 | Gemüsepaprika | Grüne Pfirsichblattlaus
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2021. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

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