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GENOLANE Protect 37

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GENOLANE Protect 37

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Fungizid - Sumitomo Chemical
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Details Anwendungen Angebote für Ihre Region
Zulassungsnummer 00A398-60
Zulassungsinhaber Finchimica S.p.A.
Vertriebsfirmen
Sumitomo Chemical
Art des Mittels Fungizid
Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Wirkstoffe
250 g/l Prothioconazol
Zugelassene Kultur(en) Weichweizen, Hartweizen, Gerste, Hafer, Triticale, Winterroggen, Winterraps
Bienengefährlichkeit
B4 nicht bienengefährlich
Zulassung bis 30.07.2021
Gefahrensymbole
Kennzeichnungstext
Anwendungsbestimmungen
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF275-7AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten / Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen / Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 Bei Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
VA277 Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist.
Sonstige Auflagen
EB001-2 SP 1: Mittel und / oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. / Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Hinweise
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6644 Die Anwendung in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt.
NB6645 Das Mittel darf in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen be-flogen werden, angewendet werden, sofern dies ausweislich der Gebrauchsanleitung des Insektizids erlaubt ist.
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
GHS-Gefahrenhinweis
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H335 Kann die Atemwege reizen.
EUH 208-0200 Enthält Prothioconazol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
GHS-Sicherheitshinweise
P501 Inhalt / Behälter ... zuführen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Anwendung wählen
00A398-60/00-001 | Weichweizen, Hartweizen | Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)
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00A398-60/00-001 | Weichweizen, Hartweizen | Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)
00A398-60/00-002 | Gerste | Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
00A398-60/00-003 | Hafer | Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
00A398-60/00-004 | Triticale | Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)
00A398-60/00-005 | Winterroggen | Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)
00A398-60/00-006 | Winterraps | Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)
00A398-60/00-007 | Weichweizen, Hartweizen | Septoria nodorum
00A398-60/00-008 | Weichweizen, Hartweizen | Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
00A398-60/00-009 | Weichweizen, Hartweizen | Gelbrost (Puccinia striiformis)
00A398-60/00-010 | Weichweizen, Hartweizen | Braunrost (Puccinia recondita)
00A398-60/00-011 | Weichweizen, Hartweizen | Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides)
00A398-60/00-012 | Weichweizen, Hartweizen | DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis)
00A398-60/00-013 | Weichweizen, Hartweizen | Fusarium-Arten
00A398-60/00-014 | Gerste | Gelbrost (Puccinia striiformis)
00A398-60/00-015 | Gerste | Zwergrost (Puccinia hordei)
00A398-60/00-016 | Gerste | Fusarium-Arten
00A398-60/00-017 | Gerste | Rhynchosporium secalis
00A398-60/00-018 | Gerste | Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres)
00A398-60/00-019 | Gerste | Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides)
00A398-60/00-020 | Hafer | Haferkronenrost (Puccinia coronata)
00A398-60/00-021 | Hafer | Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides)
00A398-60/00-022 | Triticale | Gelbrost (Puccinia striiformis)
00A398-60/00-023 | Triticale | Braunrost (Puccinia recondita)
00A398-60/00-024 | Triticale | Rhynchosporium secalis
00A398-60/00-025 | Triticale | Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides)
00A398-60/00-026 | Triticale | Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
00A398-60/00-027 | Winterroggen | Septoria nodorum
00A398-60/00-028 | Winterroggen | Echter Mehltau (Erysiphe graminis)
00A398-60/00-029 | Winterroggen | Braunrost (Puccinia recondita)
00A398-60/00-030 | Winterroggen | Rhynchosporium secalis
00A398-60/00-031 | Winterroggen | Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides)
00A398-60/00-032 | Winterraps | Sclerotinia sclerotiorum
00A398-60/00-033 | Winterraps | Cylindrosporium-Weißfleckigkeit (Cylindrosporium concentricum)
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2021. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

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