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Glyfos SUPREME

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Glyfos SUPREME

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Herbizid - FMC - Cheminova
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Details Anwendungen Angebote für Ihre Region
Zulassungsnummer 005924-00
Zulassungsinhaber FMC - Cheminova
Vertriebsfirmen
FMC - Cheminova
Art des Mittels Herbizid
Formulierung Wasserlösliches Konzentrat
Wirkstoffe
450 g/l Glyphosat (607 g/l Isopropylamin-Salz)
Zugelassene Kultur(en) Kernobst, Weinrebe, Laubholz, Nadelholz, Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Stilllegungsflächen, Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Wiesen, Weiden, Zierpflanzen, Ackerbaukulturen, Rasen, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Gleisanlagen, Baumschulgehölzpflanzen, Steinobst, Ziergehölze
teilweise ausgenommen: Lärche, Douglasie, Winterraps
Bienengefährlichkeit
B4 nicht bienengefährlich
Zulassung bis 14.12.2021
Kennzeichnungstext
Anwendungsbestimmungen
NG352 Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat / ha überschreitet.
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Sonstige Auflagen
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-01 Behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
WMG Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
VH368 Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg / kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g / kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten.
Hinweise
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
GHS-Gefahrenhinweis
GHS-Sicherheitshinweise
Anwendung wählen
005924-00/00-001 | Kernobst | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
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005924-00/00-001 | Kernobst | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-002 | Weinrebe | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter ausgenommen Acker-Winde
005924-00/00-004 | Laubholz, Nadelholz | Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-005 | Laubholz, Nadelholz ausgenommen Lärche, Douglasie | Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-006 | Laubholz, Nadelholz | Adlerfarn
005924-00/00-007 | Laubholz, Nadelholz | Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-008 | Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-010 | Stilllegungsflächen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-011 | Nichtkulturland ohne Holzgewächse | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-012 | Wiesen, Weiden | Ampfer-Arten, Gemeine Quecke, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-013 | Zierpflanzen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-014 | Ackerbaukulturen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-015 | Ackerbaukulturen ausgenommen Winterraps | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-016 | Rasen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-017 | Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Ernteerleichterung, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-018 | Ackerbaukulturen | Gemeine Quecke
005924-00/00-019 | Gleisanlagen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-020 | Gleisanlagen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-021 | Baumschulgehölzpflanzen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-022 | Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Sikkation
005924-00/00-023 | Ackerbaukulturen | Ausfallkulturen, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-027 | Steinobst | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-028 | Steinobst | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-029 | Kernobst | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-032 | Zierpflanzen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-033 | Rasen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-034 | Ziergehölze | Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
005924-00/00-035 | Ziergehölze ausgenommen Lärche, Douglasie | Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2021. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

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