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Dr. Stähler BLATTLAUSFREI-SPRAY

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Dr. Stähler BLATTLAUSFREI-SPRAY

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Insektizid, Akarizid - Schopf Hygiene
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Details Anwendungen Angebote für Ihre Region
Zulassungsnummer 034210-64
Zulassungsinhaber W. NEUDORFF GMBH KG
Vertriebsfirmen
Schopf Hygiene
Art des Mittels Insektizid, Akarizid
Formulierung Sonstige Flüssigkeiten zur unverdünnten Anwendung
Wirkstoffe
10.2 g/l Fettsäure-Kaliumsalze (Kali-Seife)
Zugelassene Kultur(en) Blatt- und Stielgemüse, Fruchtgemüse, Hülsengemüse, Kohlgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, Zwiebelgemüse, frische Kräuter, Sprossgemüse, Kernobst, Erdbeere, Steinobst, Beerenobst, Zierpflanzen
Bienengefährlichkeit
B4 nicht bienengefährlich
Zulassung bis 30.08.2021
Kennzeichnungstext
Anwendungsbestimmungen
EB001-2 SP 1: Mittel und / oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. / Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Sonstige Auflagen
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung / Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WMIUN Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
Hinweise
NN180 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
GHS-Gefahrenhinweis
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
GHS-Sicherheitshinweise
Anwendung wählen
034210-64/00-001 | Blatt- und Stielgemüse | Blattläuse
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034210-64/00-001 | Blatt- und Stielgemüse | Blattläuse
034210-64/00-002 | Fruchtgemüse | Blattläuse
034210-64/00-003 | Fruchtgemüse | Spinnmilben
034210-64/00-004 | Hülsengemüse | Spinnmilben
034210-64/00-005 | Fruchtgemüse | Weiße Fliegen
034210-64/00-006 | Kohlgemüse | Blattläuse
034210-64/00-007 | Kohlgemüse | Weiße Fliegen
034210-64/00-008 | Wurzel- und Knollengemüse | Blattläuse
034210-64/00-009 | Zwiebelgemüse | Blattläuse
034210-64/00-010 | frische Kräuter | Blattläuse
034210-64/00-011 | Sprossgemüse | Blattläuse
034210-64/00-012 | Kernobst | Spinnmilben
034210-64/00-013 | Kernobst | Blattläuse ausgenommen Blutlaus
034210-64/00-014 | Kernobst | Blattsauger-Arten (Psylla-spec.)
034210-64/00-015 | Erdbeere | Blattläuse
034210-64/00-016 | Steinobst | Blattläuse
034210-64/00-017 | Beerenobst | Blattläuse
034210-64/00-018 | Zierpflanzen | Blattläuse
034210-64/00-019 | Zierpflanzen | Spinnmilben
034210-64/01-001 | Fruchtgemüse | Blattläuse
034210-64/01-002 | Fruchtgemüse | Spinnmilben
034210-64/01-003 | Fruchtgemüse | Weiße Fliegen
034210-64/01-004 | Kohlgemüse | Blattläuse
034210-64/01-005 | frische Kräuter | Blattläuse
034210-64/01-006 | Zierpflanzen | Blattläuse
034210-64/01-007 | Zierpflanzen | Weiße Fliegen
034210-64/01-008 | Zierpflanzen | Spinnmilben
034210-64/01-009 | Zierpflanzen | Blattläuse
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2021. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

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