Templier

Templier
TEMPLIER® ist ein selektives Maisherbizid zur Bekämpfung von einjährigen Ungräsern und Unkräutern im Nachauflauf.
Beschreibung
- Nicosulfuron 750 g/kg (WG)
- Das Wirkungsspektrum umfasst einjährige Unkräuter und Ungräser in Silo- und Körnermais im Nachauflaufverfahren
Anwender stehen jedes Jahr vor der Herausforderung, sich eine passende Herbizidstrategie zurecht zu legen. Bei der Auswahl der Produkte sind viele Kriterien zu berücksichtigen. Die Behandlung soll zum einen günstig sein, aber dennoch wirken. Hinzu kommt, dass eine standortangepasste Herbizidstrategie meist nur durch die Zusammenstellung von Einzelkomponenten möglich ist.
TEMPLIER® ist ein WG formuliertes Nicosulfuron (750g/kg). In der Entwicklung wurde Rotam-typisch neben der guten Formulierung wieder sehr viel Wert auf die Handhabung gelegt. Die Aufwandmenge von 54 g/ha kann ganz einfach durch den jeder Packung beigefügten und vielfach gelobten Rotam-Protect-DosageTM – Messbecher abgemessen werden. Ein Kontakt mit dem Wirkstoff kann dadurch nahezu ausgeschlossen werden.
Der Formulierungshilfsstoff CONNECTOR® unterstützt die Penetration auf der Zielpflanze und lässt den Wirkstoff besser eindringen. Vielfach unerwähnt bleibt jedoch, dass auch andere beigemischte blattaktive Pröparate von diesem Hilfsstoff profitieren und ihre Wirkungssicherheit dadurch sichtbar erhöht wird. Gräser wie Quecken, Rispen, Hirsen und viele andere Unkräuter haben fast kein Durchkommen mehr.
TEMPLIER® wird in 10 bzw. 50ha Einheiten vertrieben und bietet somit besonders Betrieben mit sehr viel Mais eine Arbeitserleichterung. Längeres Schütteln von Kanistern bleibt Ihnen erspart und auch Restmengen können problemlos in den Folgejahren noch verwendet werden.
Ein Produkt, entwickelt für optimalen Preis bei bester Leistung.
Zulassungsnummer | 008028-00 | ||
Zulassungsinhaber | Rotam Germany GmbH | ||
Vertriebsfirmen |
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Art des Mittels | Herbizid | ||
Formulierung | Wasserdispergierbares Granulat | ||
Wirkstoffe |
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Zugelassene Kultur(en) | Mais | ||
Bienengefährlichkeit |
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Zulassung bis | 30.12.2021 | ||

Anwendungsbestimmungen |
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Sonstige Auflagen |
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Hinweise |
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GHS-Gefahrenhinweis |
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GHS-Sicherheitshinweise |
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2021. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.