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Life Scientific Lambda-Cyhalothrin

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Life Scientific Lambda-Cyhalothrin

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Insektizid - Life Scientific Ltd.
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Details Anwendungen Angebote für Ihre Region
Zulassungsnummer 007213-00
Zulassungsinhaber Life Scientific Ltd.
Vertriebsfirmen
Life Scientific Germany GmbH
Art des Mittels Insektizid
Formulierung Kapselsuspension
Wirkstoffe
100 g/l lambda-Cyhalothrin
Zugelassene Kultur(en) Winterweichweizen, Hartweizen, Winterhafer, Wintergerste, Sommerweichweizen, Hafer, Gerste, Raps, Kartoffel, Zuckerrübe, Futterrübe, Ackerbohne, Erbse, Pastinak, Möhre, Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Salate
Bienengefährlichkeit
B4 nicht bienengefährlich
Zulassung bis 30.07.2021
Gefahrensymbole
Kennzeichnungstext
Anwendungsbestimmungen
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Sonstige Auflagen
EO002 SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
NB6623 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten.
NN400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
RK050 R 50 / 53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RX022 R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
RX026 R 26 : Sehr giftig beim Einatmen
RX042 R 42 : Sensibilisierung durch Einatmen möglich
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
SK012 S 36 / 37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
SX001 S 1 : Unter Verschluss aufbewahren
SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX023 S 23 : Gas / Rauch / Dampf / Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
SX035 S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX039 S 39 : Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen
SX045 S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Hinweise
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
GHS-Gefahrenhinweis
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
GHS-Sicherheitshinweise
Anwendung wählen
007213-00/00-001 | Winterweichweizen, Hartweizen, Winterhafer, Wintergerste | Blattläuse als Virusvektoren
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007213-00/00-001 | Winterweichweizen, Hartweizen, Winterhafer, Wintergerste | Blattläuse als Virusvektoren
007213-00/00-002 | Sommerweichweizen, Winterweichweizen, Hartweizen, Hafer, Gerste | Große Getreideblattlaus, Bleiche Getreideblattlaus
007213-00/00-003 | Raps | Rapserdfloh
007213-00/00-004 | Raps | Rapsglanzkäfer
007213-00/00-005 | Raps | Kohlschotenrüssler, Kohlschotenmücke
007213-00/00-006 | Kartoffel | Blattläuse
007213-00/00-007 | Zuckerrübe | Erdraupen, Erdflöhe (Halticinae), Rübenfliege
007213-00/00-008 | Zuckerrübe | Blattläuse
007213-00/00-009 | Futterrübe | Blattläuse
007213-00/00-010 | Ackerbohne | Blattrandkäfer
007213-00/00-011 | Erbse | Erbsenwickler, Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus
007213-00/00-012 | Pastinak | Erdraupen
007213-00/00-013 | Möhre | Erdraupen
007213-00/00-014 | Blumenkohle | Blattläuse
007213-00/00-016 | Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) | Blattläuse
007213-00/00-018 | Salate | Erdraupen
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2021. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

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