Pflichtangabe

Jetzt populär 🔥

Suche nach ""
Pflichtangabe

Jetzt populär 🔥

Suche nach ""
  • Agrando Pro arrow_drop_down
    • Agrando Pro
    • App
  • Produktkatalog arrow_drop_down
    • Alle Produkte
    • Dünger
    • Futtermittel
    • Pflanzenschutz
    • Saatgut
    • Treib- und Schmierstoffe
    • Weitere Betriebsmittel
  • Unternehmen arrow_drop_down
    • Über uns
    • Unser Team
    • Stellenbörse
    • Presse
  • Wissen arrow_drop_down
    • Magazin
    • Infothek
    • Newsletter
  • App
  • Deutschland
    arrow_drop_down
    • Deutschland (DE)
    • Österreich (DE)
    • Deutschland (EN)

Forum Gold

  • Fungizid
  • Produkte keyboard_backspace
  • Fungizid keyboard_backspace
  • Forum Gold

Forum Gold

verified_user Produkt verifiziert
verified_user Produkt verifiziert
Die Produktinformationen wurden vom Agrando Team geprüft
Fungizid - BASF
Preis auf Anfrage
Details Anwendungen Angebote für Ihre Region
Zulassungsnummer 006393-00
Zulassungsinhaber BASF
Art des Mittels Fungizid
Formulierung Wasserdispergierbares Granulat
Wirkstoffe
350 g/kg Dithianon
150 g/kg Dimethomorph
Zugelassene Kultur(en) Weinrebe
Bienengefährlichkeit
B4 nicht bienengefährlich
Zulassung bis 30.07.2023
Gefahrensymbole
Kennzeichnungstext
Anwendungsbestimmungen
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Sonstige Auflagen
NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB199 Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS422 Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung / Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
RK050 R 50 / 53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RX022 R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
RX038 R 38 : Reizt die Haut
RX040 R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
RX041 R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
RX043 R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
SK015 S 36 / 37 / 39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen
SX001 S 1 : Unter Verschluss aufbewahren
SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
SX026 S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
SX035 S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX045 S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
RA073 Enthält Dithianon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Hinweise
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
GHS-Gefahrenhinweis
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H331 Giftig bei Einatmen.
EUH 208-0080 Enthält Dithianon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
GHS-Sicherheitshinweise
P501 Inhalt / Behälter ... zuführen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser / ... waschen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308 + P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Anwendung wählen
006393-00/00-001 | Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
expand_more
Pflichtangabe
Fragen Sie direkt bei Händlern in Ihrer Nähe an!
Jetzt einloggen und Vorteile nutzen:
  • check Schauen Sie nach, wer Ihre Produkte regional anbietet.
  • check Stellen Sie mit wenigen Klicks Anfragen bei Ihren Wunschhändlern.
  • check Vergleichen Sie die Angebote ganz entspannt – alles ist übersichtlich und einheitlich.

warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL)  2022. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

  • Deutschland
    arrow_drop_down
    • Deutschland (DE)
    • Österreich (DE)
    • Deutschland (EN)
Hauptmenü
  • Agrando Pro arrow_drop_down
  • Produktkatalog arrow_drop_down
  • Unternehmen arrow_drop_down
  • Wissen arrow_drop_down
  • App

    Unsere Leistungen

    Agrando Pro Produktkatalog App

    Über Agrando

    Über uns Unser Team Karriere Stellenbörse WE ARE HIRING! Presse Nachhaltigkeit

    Wissen

    Infothek Agrando Magazin Newsletter Werte in Aktion

    Rechtliches

    AGB Impressum Datenschutzerklärung Einwilligungserklärung Sicher handeln

    Kontaktieren Sie uns!

    Agnes-Pockels-Bogen 1 80992 München Telefon: +49 89 380 386 86 Kontakt
    • Deutschland
      arrow_drop_down
      • Deutschland (DE)
      • Österreich (DE)
      • Deutschland (EN)
    © 2022 Agrando GmbH - All Rights Reserved

    Sind ein paar Cookies in Ordnung?

    Damit wir unser Onlineangebot kontinuierlich für Sie verbessern können, setzen wir auf unserer Webseite Cookies von Drittanbietern ein. Sind Sie damit einverstanden? Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Mehr Details finden Sie in unserer

    Datenschutzerklärung
    Ablehnen