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Efilor

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Efilor Certis Europe B.V.

Efilor

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Die Produktinformationen wurden vom Agrando Team geprüft
Fungizid, Wachstumsregler - Certis Europe B.V.
Preis auf Anfrage
Beschreibung Details Anwendungen Angebote für Ihre Region

Efilor® - Schützen Sie Ihren Raps – Das ganze Jahr!


Efilor ist ein innovatives Fungizid zur Bekämpfung aller Rapskrankheiten und dient gleichzeitig als Wachstumsregler. Mit seinen zwei, sich optimal ergänzenden Wirkstoffen Metconazol und Boscalid wirkt es kurativ und protektiv.

Bei heterogenen Beständen, in denen die ersten Pflanzen nach oben wachsen, andere kleine noch als Rosette verbleiben, ist die schonende Einkürzung ein guter Kompromiss für alle Rapspflanzen, um den Bestand anzugleichen. Eine gute Kombination aus fungizider Wirkung und wachstumsregulierenden Effekt bietet dafür Efilor.

Anwendungsvorteile auf einen Blick

  • Stark protektiv: verhindert Neuinfektionen und Ausbreitung
  • Stark kurativ: bekämpft vorhandene Infektionen
  • Zusatzleistung auf Botrytis (nach eigenen Erfahrungen)
  • Im Herbst, Frühjahr und in der Blüte einsetzbar
  • Bekämpft alle Krankheiten (Phoma, Sklerotinia, Alternaria)
  • Sehr kulturverträglicher Wachstumsregler und verbessert gleichzeitig die Standfestigkeit

Efilor bekämpft die Wurzelhals- und Stängelfäule. Gleichzeitig verhindert es das Überwachsen der Bestände und verbessert die Winterfestigkeit. Zur Blütenbehandlung dient es der Ertragsabsicherung, da es besonders gut gegen Sklerotinia und Alternaria wirkt.

Tipp:

Neben einer guten Leistung im Soloeinsatz, eignet sich Efilor auch gut als Bei- und Aufmischpartner für andere Präparate. Die Anwendung kann ab einer Wuchshöhe von 20 cm durchgeführt werden. Eine optimale Wirkung wird erzielt, wenn ausreichend Blattmasse vorhanden ist, die Tagestemperaturen über 10 °C liegen und eine hohe Sonneneinstrahlung vorherrscht. Nachtfröste sollte es dagegen nicht mehr geben! Der günstigste Anwendungstermin ist zu Beginn des Längenwachstums bis BBCH 57.

Zulassungsnummer 007024-00
Zulassungsinhaber BASF
Vertriebsfirmen
BASF
Art des Mittels Fungizid, Wachstumsregler
Formulierung Suspensionskonzentrat
Wirkstoffe
60 g/l Metconazol
133 g/l Boscalid
Zugelassene Kultur(en) Raps
Bienengefährlichkeit
B4 nicht bienengefährlich
Zulassung bis 30.12.2023
Gefahrensymbole
Kennzeichnungstext
Anwendungsbestimmungen
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Sonstige Auflagen
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMFC2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
RK052 R 52 / 53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
RX063 R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
SK012 S 36 / 37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX035 S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Hinweise
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
GHS-Gefahrenhinweis
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H361D Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0205 Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
GHS-Sicherheitshinweise
P501 Inhalt / Behälter ... zuführen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Anwendung wählen
007024-00/00-001 | Raps | Standfestigkeit
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL)  2022. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

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