Efilor

Efilor
Efilor® - Schützen Sie Ihren Raps – Das ganze Jahr!
Efilor ist ein innovatives Fungizid zur Bekämpfung aller Rapskrankheiten und dient gleichzeitig als Wachstumsregler. Mit seinen zwei, sich optimal ergänzenden Wirkstoffen Metconazol und Boscalid wirkt es kurativ und protektiv.
Bei heterogenen Beständen, in denen die ersten Pflanzen nach oben wachsen, andere kleine noch als Rosette verbleiben, ist die schonende Einkürzung ein guter Kompromiss für alle Rapspflanzen, um den Bestand anzugleichen. Eine gute Kombination aus fungizider Wirkung und wachstumsregulierenden Effekt bietet dafür Efilor.
Anwendungsvorteile auf einen Blick
- Stark protektiv: verhindert Neuinfektionen und Ausbreitung
- Stark kurativ: bekämpft vorhandene Infektionen
- Zusatzleistung auf Botrytis (nach eigenen Erfahrungen)
- Im Herbst, Frühjahr und in der Blüte einsetzbar
- Bekämpft alle Krankheiten (Phoma, Sklerotinia, Alternaria)
- Sehr kulturverträglicher Wachstumsregler und verbessert gleichzeitig die Standfestigkeit
Efilor bekämpft die Wurzelhals- und Stängelfäule. Gleichzeitig verhindert es das Überwachsen der Bestände und verbessert die Winterfestigkeit. Zur Blütenbehandlung dient es der Ertragsabsicherung, da es besonders gut gegen Sklerotinia und Alternaria wirkt.
Tipp:
Neben einer guten Leistung im Soloeinsatz, eignet sich Efilor auch gut als Bei- und Aufmischpartner für andere Präparate. Die Anwendung kann ab einer Wuchshöhe von 20 cm durchgeführt werden. Eine optimale Wirkung wird erzielt, wenn ausreichend Blattmasse vorhanden ist, die Tagestemperaturen über 10 °C liegen und eine hohe Sonneneinstrahlung vorherrscht. Nachtfröste sollte es dagegen nicht mehr geben! Der günstigste Anwendungstermin ist zu Beginn des Längenwachstums bis BBCH 57.
Zulassungsnummer | 007024-00 | ||
Zulassungsinhaber | BASF | ||
Vertriebsfirmen |
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Art des Mittels | Fungizid, Wachstumsregler | ||
Formulierung | Suspensionskonzentrat | ||
Wirkstoffe |
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Zugelassene Kultur(en) | Raps | ||
Bienengefährlichkeit |
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Zulassung bis | 30.12.2023 | ||


Anwendungsbestimmungen |
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Sonstige Auflagen |
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Hinweise |
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GHS-Gefahrenhinweis |
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GHS-Sicherheitshinweise |
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2022. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.