UNIVERSAL SCHÄDLINGSFREI

UNIVERSAL SCHÄDLINGSFREI
Universal Schädlingsfrei
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Wirkungsweise:
WÜHLMAUSGAS CC ist ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel, dessen Wirksamkeit geprüft und nachgewiesen ist. Durch die Reaktion mit der Bodenfeuchtigkeit entstehen Gase, welche für die Tiere einen unerträglichen Geruch haben und sie zum Verlassen der befallenden Stellen veranlassen. Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Anwendung:
Mit einem Suchstab das Gangsystem ausfindig machen. Durch vorsichtiges Öffnen der Erdgänge kann überprüft
werden, ob die Gangsysteme bewohnt sind. Sind die Gänge nach ca. 1-2 Stunden wieder hergestellt oder mit Erde zugewühlt, sind Schädlinge vorhanden. Dann je Gang die gebrauchsfertigen Beutel einlegen.
Weitere Informationen zum Produkt erhalten Sie auf der Hersteller Homepage von Schopf Hygiene
Zulassungsnummer | 024436-80 | ||
Zulassungsinhaber | Trifolio-M GmbH | ||
Vertriebsfirmen |
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Art des Mittels | Insektizid | ||
Formulierung | Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) | ||
Wirkstoffe |
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Zugelassene Kultur(en) |
Kartoffel, Kernobst, Zierpflanzen, frische Kräuter, Gurke, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Zucchini, Flaschenkürbis, Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika, Arzneipflanzen, Weinrebe, Spinat und verwandte Arten, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brombeere, Himbeere, Steinobst, Johannisbeerartiges Beerenobst, Spargel, Porree, Zwiebelgemüse, Grünkohl, Chinakohl, Erbse, Erdbeere
teilweise ausgenommen: Birne, Zierkoniferen, Schnittlauch | ||
Bienengefährlichkeit |
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Zulassung bis | 30.12.2023 | ||

Anwendungsbestimmungen |
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Sonstige Auflagen |
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Hinweise |
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GHS-Gefahrenhinweis |
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GHS-Sicherheitshinweise |
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2022. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.