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MAVITA 250 EC

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MAVITA 250 EC

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Die Produktinformationen wurden vom Agrando Team geprüft
Fungizid - ADAMA Deutschland GmbH
Preis auf Anfrage
Details Anwendungen Angebote für Ihre Region
Zulassungsnummer 024353-61
Zulassungsinhaber Syngenta Agro GmbH
Vertriebsfirmen
ADAMA Deutschland GmbH
Art des Mittels Fungizid
Formulierung Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Wirkstoffe
250 g/l Difenoconazol
Zugelassene Kultur(en) Winterraps, Zuckerrübe, Futterrübe, Kernobst, Möhre, Blumenkohl, Gurke, Zucchini, Kürbis-Hybriden, Zierpflanzen, Erdbeere, Himbeere, Brombeere, Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Schwarzwurzel, Meerrettich, Topinambur, Wurzelzichorie, Chicoree, frische Kräuter, Knollensellerie, Pastinak, Wurzelpetersilie, Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Zwiebelgemüse, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Kohlrabi, Gemüsefenchel, Rhabarber, Johanniskraut, Melisse, Minze-Arten, Wolliger Fingerhut, Gemeine Ringelblume, Echte Kamille, Weidenröschen-Arten, Spitzwegerich, Spargel, Anis, Dill, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel
teilweise ausgenommen: Rosen
Bienengefährlichkeit
B4 nicht bienengefährlich
Zulassung bis 30.12.2022
Kennzeichnungstext
Anwendungsbestimmungen
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Sonstige Auflagen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01 Behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
RK051 R 51 / 53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RX066 R 66 : Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
SX035 S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX037 S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN380 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
Hinweise
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN1513 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Anwendung wählen
024353-61/00-001 | Winterraps | Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL)  2022. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

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