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ZAKEO 250 SC

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ZAKEO 250 SC

verified_user Produkt verifiziert
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Die Produktinformationen wurden vom Agrando Team geprüft
Fungizid - ADAMA Deutschland GmbH
Preis auf Anfrage
Details Anwendungen Angebote für Ihre Region
Zulassungsnummer 024560-76
Zulassungsinhaber Syngenta Agro GmbH
Vertriebsfirmen
ADAMA Deutschland GmbH
Art des Mittels Fungizid
Formulierung Suspensionskonzentrat
Wirkstoffe
250 g/l Azoxystrobin
Zugelassene Kultur(en) Raps, Zuckerrübe, Futterrübe, Futtererbse, Tomate, Gurke, Zucchini, Blumenkohle, Blattkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Rosenkohl, Endivien, Salate, Möhre, Zierpflanzen, Spargel, Kartoffel, Hopfen, Rettich, Radieschen, Stangenbohne, Kohlrabi, Knollensellerie, Gemüsefenchel, Schnittlauch, Porree, Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte, Zwiebelgemüse, Gemüsepaprika, Bleichsellerie, Chicoree, Buschbohne, Dicke Bohne, Meerrettich, Pastinak, Schwarzwurzel, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Topinambur, frische Kräuter, Rucola-Arten, Aubergine, Melone, Patisson, Kürbis-Hybriden, Lupine-Arten, Ackerbohne, Phacelia, Gräser, Tabak, Erdbeere, Echte Kamille, Spitzwegerich, Gemeine Ringelblume, Minze-Arten, Gewürzfenchel, Kümmel, Johanniskraut, Stielmangold, Schnittmangold, Erbse, Artischocke, Stielmus, Salat-Arten, Kohlgemüse, Feldsalat
Bienengefährlichkeit
B4 nicht bienengefährlich
Zulassung bis 30.12.2022
Kennzeichnungstext
Anwendungsbestimmungen
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
Sonstige Auflagen
NN291 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SF245-01 Behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
RK050 R 50 / 53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
SX035 S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
VH352 Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung / en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf / dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
VH619 Der Gehalt an Toluol und Z-Isomer im technischen Wirkstoff Azoxystrobin darf 2 g / kg bzw. 25 g / kg nicht überschreiten.
Hinweise
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN1513 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
Anwendung wählen
024560-76/00-003 | Raps | Rapsschwärze (Alternaria brassicae)
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL)  2022. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

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