WÜHLMAUSGAS-CC

WÜHLMAUSGAS-CC
Wühlmausgas-CC
Repellent, Wildschadenverhütungsmittel ✅Wühlmausgas-CC ✅ Günstigsten Preis finden auf Agrando ✅ einfach und unkompliziert online kaufen ✅
Wühlmaus-Gas CC ist ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel, dessen Wirksamkeit geprüft und nachgewiesen ist.
Durch die Reaktion mit der Bodenfeuchtigkeit entstehen Gase, welche für die Tiere einen unerträglichen Geruch haben und sie zum Verlassen der befallenden Stellen veranlassen.
Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
Anwendung:
Mit einem Suchstab das Gangsystem ausfindig machen. Durch vorsichtiges Öffnen der Erdgänge kann überprüft werden, ob die Gangsysteme bewohnt sind. Sind die Gänge nach ca. 1-2 Stunden
wieder hergestellt oder mit Erde zugewühlt, sind Schädlinge vorhanden. Dann je Gang die gebrauchsfertigen Beutel einlegen.
Aufwandmenge:
5 g bei Wühlmäusen (entspricht 1 Beutel) oder 20 g bei Maulwürfen (entspricht 4 Beutel) pro Bau in den geöffneten Gang geben.
Das Loch danach sofort mit einem passenden Gegenstand (Grasbüschel, Holz, Stein, Erde) abdecken aber nicht zutreten, damit das durch Bodenfeuchtigkeit entstehende Acetylengas die Gänge völlig durchdringen kann.
Als Rückstand bildet sich nach Auflösung des Mittels unschädlicher Düngekalk.
VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND -BESTIMMUNGEN:
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Anwendungsgebiet:
Zur Vergrämung von Wühlmaus/ Schermaus und Maulwurf im Ackerbau sowie auf Wiesen und Weiden, im Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau. Im Freiland ganzjährig nach Befallsbeginn einsetzbar.
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild, deshalb immer tief und unzugänglich in die Gänge der zu bekämpfenden Tiere einbringen.
Wirkstoff: 800 g/kg (80%) Calciumcarbid
Weitere Informationen zum Produkt erhalten Sie auf der Hersteller Homepage von Schopf Hygiene
Zulassungsnummer | 050425-71 | ||
Zulassungsinhaber | Detia Degesch GmbH | ||
Vertriebsfirmen |
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Art des Mittels | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel | ||
Formulierung | Gaserzeugendes Produkt | ||
Wirkstoffe |
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Zugelassene Kultur(en) | Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen, Obstkulturen, Wiesen, Weiden, Zierpflanzen, Rasen | ||
Bienengefährlichkeit |
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Zulassung bis | 30.12.2026 | ||


Anwendungsbestimmungen |
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Sonstige Auflagen |
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Hinweise |
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GHS-Gefahrenhinweis |
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GHS-Sicherheitshinweise |
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2022. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.