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Die Produktinformationen wurden vom Agrando Team geprüft
Insektizid - Detia Degesch GmbH
Preis auf Anfrage
Details Anwendungen Angebote für Ihre Region
Zulassungsnummer 042688-00
Zulassungsinhaber Detia Degesch GmbH
Vertriebsfirmen
Detia Degesch GmbH Deutsche Gesellschaft für
Art des Mittels Insektizid
Formulierung Gaserzeugendes Produkt
Wirkstoffe
560 g/kg Magnesiumphosphid
Zugelassene Kultur(en) Räume, Vorratslagerndes Getreide, Trockenobst, Getreideerzeugnisse, Trockengemüse, Kakao, Tabak, Ölsaat, Schalenobst, Kaffee, Tee, Gewürze, Arzneipflanzen, Heu
Bienengefährlichkeit
B3 durch festgelegte Anwendung nicht bienengefährlich
Zulassung bis 30.08.2023
Gefahrensymbole
Kennzeichnungstext
Anwendungsbestimmungen
NT871 Vor der Anwendung ist zu prüfen, ob sich im zu begasenden Objekt wildlebende Tiere aufhalten. Bei Hinweisen auf die Nutzung eines Gebäudes durch Vögel oder Säugetiere geschützter Arten zur Jungenaufzucht hat die Begasung zu unterbleiben, sofern für die jeweilige Anwendung keine Risikominderungsmaßnahmen definiert sind, mit deren Hilfe eine Exposition ausgeschlossen werden kann.
NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Sonstige Auflagen
EO001 SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
EO002 SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
EO004 SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
NW261 Das Mittel ist fischgiftig.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung / Handhabung des Mittels.
SF5053 An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.
SF514-1 Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.
SF524 Bei Anwendung in Räumen / Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen.
SF526 Unter Deck dürfen unter Gas stehende Transportbehälter nur transportiert werden, wenn die Laderäume mit einer technischen Belüftung ausgestattet sind, deren Leistung mindestens zwei Luftwechsel pro Stunde betragen soll, bezogen auf den leeren Raum. In Deutschland sind gemäß GefStoffV in der jeweils geltenden Fassung, Anhang I Nr. 4.4.5 Abs. 1 die inter-national geltenden Empfehlungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen zu beachten. In Deutsch-land muss die technische Belüftung geeignet sein um Begasungsmittel-Konzentrationen über dem Grenzwert gemäß GefStoffV (GefStoffV, Anhang I Nr. 4.4.4 Abs. 3 und TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) in der jeweils geltenden Fassung) zu verhindern. Für Phosphin (CAS Nr. 7803-51-2) liegt der Arbeitsplatzgrenzwert bei 0.14 mg / m³ bzw. 0.1 ppm. (Stand Mai 2016)
SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung / Handhabung des Mittels.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung des Mittels.
ST3312 Atemschutzgerät mit Filter (Typ / Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung / Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben.
VS005-1 Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.
WMI24A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A
VH331 Der Gehalt an Arsen im technischen Wirkstoff darf 0,04 g / kg nicht überschreiten.
Hinweise
NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
GHS-Gefahrenhinweis
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
EUH 032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
EUH 029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
EUH 070 Giftig bei Berührung mit den Augen.
H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.
H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.
GHS-Sicherheitshinweise
P501 Inhalt / Behälter ... zuführen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308 + P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten.
Anwendung wählen
042688-00/00-001 | Räume | Insekten
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL)  2022. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

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