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verified_user Produkt verifiziert
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Die Produktinformationen wurden vom Agrando Team geprüft
Fungizid - BASF
Preis auf Anfrage
Details Anwendungen Angebote für Ihre Region
Zulassungsnummer 026833-00
Zulassungsinhaber BASF
Vertriebsfirmen
BASF
Art des Mittels Fungizid
Formulierung Suspensionskonzentrat
Wirkstoffe
300 g/l Ametoctradin
225 g/l Dimethomorph
Zugelassene Kultur(en) Kartoffel, Hopfen, Weinrebe, Endivien, Salate, Rucola-Arten, Porree, Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch, Zierpflanzen, Gurke, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis, Zucchini, Patisson, Feldsalat, Tabak, Salbei, Basilikum-Arten
Bienengefährlichkeit
B4 nicht bienengefährlich
Zulassung bis 30.12.2024
Gefahrensymbole
Kennzeichnungstext
Anwendungsbestimmungen
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Sonstige Auflagen
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF1811 Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
SF245-01 Behandelte Flächen / Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
WMFC8 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C8
WMFH5 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): H5
RK052 R 52 / 53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
RX022 R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX035 S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
VH392 Der Gehalt an Amitrol im technischen Wirkstoff Ametoctradin darf 0,05 g / kg nicht überschreiten.
Hinweise
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
GHS-Gefahrenhinweis
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH 208-0204 Enthält 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
GHS-Sicherheitshinweise
P501 Inhalt / Behälter ... zuführen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P301 + P312 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen.
Anwendung wählen
026833-00/00-001 | Kartoffel | Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans)
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL)  2022. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

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