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Die Produktinformationen wurden vom Agrando Team geprüft
Molluskizid - DE SANGOSSE
Preis auf Anfrage
Details Anwendungen Angebote für Ihre Region
Zulassungsnummer 008482-00
Zulassungsinhaber DE SANGOSSE
Vertriebsfirmen
DE SANGOSSE
Art des Mittels Molluskizid
Formulierung Fertigköder
Wirkstoffe
25 g/kg Metaldehyd
Zugelassene Kultur(en) Weinrebe, Erdbeere, Kartoffel, Zuckerrübe, Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Futterrübe, Blumenkohl, Brokkoli, Rosenkohl, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Spinat, Salate, frische Kräuter, Kräuter (trocken), Hülsengemüse, Artischocke, Raps, Sojabohne, Lein, Saflor, Ölkürbis, Mohn, Senf, Hanf, Leindotter, Sonnenblume, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Mais, Zuckermais, Zierpflanzen, Beerenobst, Borretsch, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete)
teilweise ausgenommen: Erdbeere
Bienengefährlichkeit
B4 nicht bienengefährlich
Zulassung bis 30.05.2022
Kennzeichnungstext
Anwendungsbestimmungen
NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
Sonstige Auflagen
EB001-2 SP 1: Mittel und / oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. / Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
NT658 Haustiere fernhalten.
NT665 Nicht in Häufchen auslegen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB011 Kinder fernhalten.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung / Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
GHS-Gefahrenhinweis
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
GHS-Sicherheitshinweise
P501 Inhalt / Behälter ... zuführen.
Anwendung wählen
008482-00/00-001 | Weinrebe | Nacktschnecken
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warning Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.

desktop_mac Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL)  2022. Über den Internetauftritt des BVL ( www.bvl.bund.de ) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei hier abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

person Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig.

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